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LRC

Long Range Certificate LRC

Das Allgemein gültige Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate - LRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am Sprechfunk mit UKW-, Grenz-, Kurzwelle- und Satellitenfunk-Geräten auf See teilnehmen zu können. Dieses Zeugnis der Nachfolger des Allgemeinen Betriebszeugnisses ABZ / GOC.
Informationen über die Teilnahme am Seefunkdiest gibt es bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Hamburg, bei der man auch seine Seefunkstelle
anmelden kann.

Voraussetzungen

- Mindestens 18 Jahre, bzw. 17 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung
- 1 Passbild (35x45mm, siehe Bundesdruckerei mit Namen versehen
- eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepasses
- ggf. Erklärung zum Lastschriftverfahren
- ggf. eine unbeglaubigte Kopie des Funkbetriebszeugnisses SRC, ROC oder des UKW-Betriebszeugnisses I

 

Prüfungsablauf

Die Prüfung zum Funkbetriebszeugnis LRC beinhaltet die Prüfung zum Funkbetriebszeugnis SRC. An dieser Stelle sollen nur die Bestandteile des Funkbetriebszeugnisses LRC besonders erklärt werden.


Der Ablauf der Prüfung für das Funkbetriebszeugnis LRC ist wie folgt:

  1. Schriftliche Beantwortung eines Fragebogens SRC oder Vorlage des Zeugnisses. Der Fragenkatalog des LRC beinhaltet 76 zusätzliche Fragen.
        Daraus wird die schriftliche Beantwortung eines Bogens aus 12 möglichen Fragebögen mit 14 Fragen gefordert. Der Bewerber hat die
        orgeschriebenen Kenntnisse nachgewiesen, wenn er mindestens 11 von 14 erreichbaren Punkten bei der Beantwortung der Fragen erzielt hat. Eine
        ündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.

  2. Aufnahme von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ohne Hilfsmittel
       ins Deutsche wie beim SRC (entfällt bei SRC-Inhabern).
  3. Abgabe von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach schriftlicher Übersetzung eines Textes in
       deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und
       Redewendungen in der Seefahrt wie beim SRC (entfällt bei SRC-Inhabern).

  4. Pflichtaufgaben im terrestrischen Seefunk sind:
        Die praktische Bedienung und Verkehrsabwicklung an zwei UKW-DSC-Seefunkanlagen (UKW entfällt bei SRC-Inhabern) sowie zwei miteinander
        kommunizierenden Grenz- (MF) und Kurzwellen-DSC-Anlagen (HF) des Typs Sailor hc4500b in englischer Sprache. Die Bedienung von  
        Satellitenfunkanlagen, an einer Software simuliert. 

 

Die Beantwortung des Fragebogens SRC soll maximal 60 Minuten, die Beantwortung des Fragebogens LRC soll maximal 30 Minuten (je 80% richtig), die Übersetzung der Texte max. je 15 Minuten, die praktische Prüfung im LRC-Teil max. 30 Minuten betragen.

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