Bodenseeschifferpatent
Das Bodenseeschifferpatent (BSP) ist die Berechtigung zum Führen eines patentpflichtigen Fahrzeuges auf dem Bodensee. Es wird in Deutschland und Österreich in folgenden Kategorien erteilt:
- Kategorie A: Führen von Motorbooten mit mehr als 6 PS;
- Kategorie B: Führen von Fahrgastschiffen;
- Kategorie C: Führen von Güterschiffen und schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb;
- Kategorie D: Führen von Segelfahrzeugen mit einer Segelfläche über 12 m².
Hat die Maschine des Segelbootes mehr als 6 PS, ist zusätzlich die Kategorie A erforderlich.
Das Bodenseeschifferpatent (BSP) kann man in den Sportbootführerschein Binnen (Sbf-Binnen) umschreiben lassen. Außerdem wird es mit einer zusätzlichen Bescheinigung als praktische Prüfung zum Sportbootführerschein See (Sbf-See) anerkannt.
Voraussetzungen
- Kategorie A (Motorboot) Mindestalter von 18 Jahren;
- Kategorie D (Segelboot) Mindestalter von14 Jahren;
- Antrag, siehe Dateien im Download;
- 1 Passbild, siehe Bundesdruckerei;
- ärztliches Zeugnis, (entfällt, falls Ihr Sportboot-FS nicht älter ist als 1 Jahr);
- vorhandene Befähigungsnachweise, (Fotokopie mit Anmeldung einsenden):
- Sportboot-FS-Binnen oder A-Schein (DSV ) bis 31.03.89
- Sportboot-FS-See / SKS, SSS, SHS
Theoretische Prüfung zum Bodenseeschifferpatent
Die Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Bodenseeschifferpatent kann bei einer Bootschule erfolgen.
Die Prüfung selbst erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren unter Berücksichtigung von verschiedenen Themengebieten wie z.B. Schifffahrtszeichen, Schallzeichen oder Wetterkunde. Die Prüfung für das Bodenseeschifferpatent D (Segeln) ist dabei etwas umfangreicher als die zum Bodenseeschifferpatent A.