Sportbootführerscheine - Funkscheine

 

In diesem Bereich findest Du Informationen zu den Sportbootführerscheinen (Binnen,
BSP, See, SKS, SSS, SHS) sowie den Funkscheinen (UBI, SRC, LRC) und dem
Fachkundenachweis (Pyro).

Grundsätzlich gilt das sogenannte Heimatlandrecht. Das bedeutet, dass ein
Deutscher mit dauernden Wohnsitz in Deutschland oder jemand einer anderen
Nationalität, der aber ständig in Deutschland lebt einen "deutschen Sportbootführerschein"
erwerben muss wenn er ein führerscheinpflichtiges Sportboot fahren möchte.

Klar besteht auch die Möglichkeit, z. B. in Kroatien einen Sportbootführerschein zu erwerben.
Dieser gilt für einen Deutschen Staatsbürger jedoch NUR in Kroatien. In Deutschland darf man
mit diesem Schein kein Sportboot fahren.

Bei den Funkscheinen ist zum 01.01.2010, nach langer Übergangsfrist, folgendes in Kraft getreten:
WENN auf dem Boot das ich fahre eine Funkanlage montiert ist MUSS ich als Schiffsführer den
entsprechenden Funkschein (siehe oben) für das von mir befahrende Revier haben.

Eine Besonderheit stellt in Deutschland noch der Bodensee dar. Um am Bodensee ein Sportboot
fahren zu dürfen benötige ich ein Bodenseeschifferpatent (BSP) in der jeweiligen Kategorie (Motor/Segel).
Begründet dürfte dies einmal durch die drei Anrainerstaaten sein als auch mit der Tatsache, dass am
Bodensee oft Wetterlagen herrschen (Fön) die nicht zu unterschätzen sind.
Hinzu kommen noch teilweise erheblich abweichende Bestimmungen gegenüber dem Sportboot - See
bzw. -Binnenschein.