Ab dem Herbstsemester 2024 bilden wir an neuen und
aktuellen ICOM M-330 Funkanlagen, die auch von den 
Prüfungskommissionen verwendet werden.

Short Range Certificate

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis.
Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am UKW-Sprechfunk auf
See teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger
des UKW-Betriebszeugnisses I.

Informationen über die Teilnahme am Seefunkdienst [BNetzA] gibt es bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Hamburg.
Eine Seefunkstelle anmelden [BNetzA] kann man dort auch.

Für Funkprüfungen werden die Geräte ICOM M 503 / DS 100, ICOM M505 oder an von der Ausbildungststätte zur
Verfügung gestellten Geräten benutzt. 

Seit dem 01.01.2010 ist das SRC für ALLE Schiffsführer vorgeschrieben, wenn auf der Yacht eine UKW-Funkanlage
installiert ist. Das SRC berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk ! 

Voraussetzungen

- Mindestens 15 Jahre;
- 1 Passbild (35x45mm, siehe Bundesdruckerei mit Namen versehen);
- eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen (MC), der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits-
oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen
Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. 

Beantwortung eines Fragebogens aus 12 möglichen Fragebögen mit je 24 Fragen.
Diese stammen aus dem Fragenkatalog für das SRC mit 180 Fragen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindesten 19 von den 24 Fragen richtig beantwortet wurden.

Kenntnisse:

- des mobilen Seefunkdienstes;
- des GMDSS;
- des öffentlichen Seefunkdienstes;
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See;

sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich Seefunk (Funkschema nach WRC07) erfolgreich
gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs,
Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.